Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Viele Tarifverträge sehen aber deutlich mehr vor.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer 24 Werktage Erholungsurlaub pro Jahr. Bei der üblichen Fünf-Tage-Woche sind das umgerechnet 20 Arbeitstage.
Tarifverträge und individuelle Verträge
In vielen Branchen erhalten Beschäftigte 27, 28 oder 30 Urlaubstage. Für Beamte gelten 30 Tage als Standard, IG-Metall-Tarif meist 30 Tage.
Teilzeit und Wochenarbeitstage
Der Urlaubsanspruch berechnet sich anteilig nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche. Wer drei Tage pro Woche arbeitet, hat bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub Anspruch auf 18 Tage.
Wartezeit und Kündigung
Voller Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Beschäftigung. Vorher gilt der anteilige Anspruch. Bei Kündigung gibt es Sonderregeln – jeder volle Beschäftigungsmonat = 1/12 des Jahresanspruchs.
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